Lohnabrechnung für Gebäudedienstleister mit DATEV 
Vollständige Integration unserer Lösung GDL-4 mit DATEV Lohn und Gehalt

In jedem Unternehmen ist die exakte und rechtssichere Lohnabrechnung eine große Herausforderung. Als Lösung haben wir die Lohnbuchhaltung unserer ERP-Lösung GDL-4 für Gebäudedienstleister komplett neu aufgestellt. Als "Bevorzugter Softwarepartner der DATEV eG in der Gebäudedienstleistungsbranche mit zertifizierter Schnittstelle“ und gleichzeitig "DATEV Corporate Partner" wurde die bisherige Lohnanwendung durch eine moderne Lösung ersetzt.

 

 

Mit unserer innovativen Schnittstelle zu Lohn und Gehalt der DATEV eG setzen wir auf einen starken und erfahrenen Partner im Bereich der Lohnabrechnungen. Die technische und fachliche Expertise der DATEV eG im Zusammenspiel mit dem Komfort, Funktionsumfang und Performance unserer Lösung stellt sicher, dass Sie als Unternehmen der Dienstleistungsbranche in eine hohe Effizienz in Ihren digitalen Lohnprozessen erhalten.

 

 

 

 

Prozesserleichterungen durch Schnittstelle zu GDL-4

Über eine Schnittstelle zu DATEV Lohn und Gehalt Comfort werden die branchenspezifischen Merkmale der Gebäudedienstleister automatisiert in die standardisierten Berechnungen der DATEV-Lösung umgesetzt. Durch die komplett durch uns entwickelte Schnittstelle zu DATEV Lohn und Gehalt können wir eine zukunftsfähige und effiziente Lösung für Ihre digitalen Lohnprozesse anbieten, mit der Sie im Tagesgeschäft von deutlichen Arbeitserleichterungen profitieren werden. Die Lohndaten werden in unserer Lösung GDL-4 in an die Bedürfnisse von Gebäudedienstleistern angepasste Eingabemasken erfasst und für die Lohnauswertungen aufbereitet. 

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Umfassende Übermittlung
lohnrelevanter Daten

Neu und bisher einzigartig am Markt der ERP-Software für Gebäudedienstleister ist die umfassende Übermittlung aller branchenspezifischer und lohnrelevanter Daten an DATEV Lohn und Gehalt und die dortige Nettolohnberechnung. Mit mehr als 40 Jahren Erfahrung im Bereich der kaufmännischen ERP-Lösungen für Gebäudedienstleister ist sichergestellt, dass alle Besonderheiten der Gebäudedienstleistungsbranche abgedeckt sind und die Eingaben immer den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Schnittstelle überträgt dabei neben den eigentlichen Lohndaten auch sämtliche vorhandenen Stammdaten und kann so auch im engen Zusammenspiel mit einem Steuerberater genutzt werden. 

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Sichere Übertragung
sensibler Daten

Für die Abrechnung benötigte Institutionsdaten und Sonderlohnformen stehen stets aktuell zur Verfügung und werden automatisch aktualisiert. Durch die Integration unserer Branchenlösung GDL-4 mit DATEV Lohn und Gehalt ist sichergestellt, das sensible Daten nie mehr unverschlüsselt per Post oder Mail an Ihren Steuerberater übertragen werden müssen. Nach erfolgter Abrechnung werden die Daten an unsere ERP-Lösung GDL-4 zurückgegeben und dort in den entsprechenden Bereichen automatisch weiterverarbeitet.

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Erleichterung an den Tagen der Lohnabrechnungen

Ihre Abrechnung wird durch die automatisierten Prozesse auf ein Minimum reduziert. Weniges Klicks sind ausreichend, um die Lohnabrechnung abzuschließen. Die Nettoabrechnung wird lokal in DATEV Lohn und Gehalt unmittelbar nach der Bruttolohnerfassung in GDL-4 vorgenommen. Mit einem Klick können alle relevanten Lohndaten über die DATEV eG an Institutionen, z.B. Finanzämter, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder branchenspezifische Meldestellen übermittelt werden. Das gesamte Meldewesen im Sozial- und Steuerbereich findet in DATEV statt. Hier werden auch alle notwendigen Listen incl. Buchungsbeleg erstellt. Alle Daten können natürlich stets überprüft und verifiziert werden. Ihr Steuerberater oder Lohnbuchhalter erhalten die Möglichkeit, schon vor dem Tag der Abrechnung die nötigen Informationen zu prüfen und ggf. anzupassen.

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In 3 Schritten zur Lohnabrechnung: Minimaler manueller Erfassungsaufwand

Im ersten Schritt erfolgt eine einmalige Übernahme der Stammdaten mit gleichzeitiger Neuanlage des Mandantenstamms in DATEV Lohn und Gehalt. Basis hierfür sind der in GDL-4 hinterlegte Kontenrahmen und die Abstimmkonten. Vor der Übernahme wird Ihr vorhandener Lohnartenstamm mit den entsprechenden DATEV-Lohnarten verknüpft und alle Lohnarten mit einer Kostenart versehen.

Alle Stammdaten werden automatisch übernommen. Sobald sich in GDL-4 Neuanlagen oder Änderungen ergeben, werden diese Daten automatisch in der Schnittstelle zur Übernahme bereitgestellt.

Im nächsten Schritt werden die laufenden Bewegungen des Monats und die festen Bezüge übernommen. Die Bewegungsdaten können vorab im Programmteil „Erfassungskontrolle“ von GDL-4 geprüft und ausgegeben werden. Weitere Kontrolllisten wie z.B. eine Liste der einzelnen Lohnarten oder eine Bruttoübersicht nach Kostenstellen wurden ebenfalls von uns umgesetzt.

Im letzten Schritt erfolgt dann auch die Übernahme der nach den DATEV-Kriterien unterschiedenen Urlaubs-, Krank-, und Fehltage. Auch diese Daten werden in der Schnittstelle automatisch bereitgestellt.

Zukunftssicher

Durch die neue, komplett durch uns entwickelte Schnittstelle zu DATEV Lohn und Gehalt sind wir in der Lage eine zukunftsfähige und effiziente Lösung für Ihre Lohnabrechnungen anzubieten mit der Sie im Tagesgeschäft von deutlichen Prozesserleichterungen profitieren werden und Ihre Digitalisierung voranbringen können.

Als bevorzugter Software-Partner der DATEV eG für den Bereich Gebäudedienstleister können wir dabei auf umfangreiche Ressourcen der DATEV eG zurückgreifen. Für die Abrechnung benötigte Institutionsdaten und Sonderlohnformen stehen stets aktuell zur Verfügung und werden auf Wunsch automatisch aktualisiert. 

Die DATEV-Rechenzentrums-Funktionen stehen optional ebenfalls zur Verfügung. Lassen Sie z.B. Ihre Auswertungen im DATEV-Rechenzentrum drucken, kuvertieren und versenden. Alternativ stellen Sie Ihren Mitarbeitern die Lohnauswertungen über "DATEV Arbeitnehmer online" digital zur Verfügung.

Alle erfassten Daten können Sie im DATEV-Rechenzentrum auch archivieren und sich bei Bedarf auf DVD zusenden lassen, z. B. bei einer SV-rechtlichen oder steuerlichen Betriebsprüfung.

 

 

Unterstützung

Um die bestmögliche Unterstützung gewährleisten zu können, haben wir eine weitreichende Supportvereinbarung mit der DATEV eG abgeschlossen. Ihre Anfragen werden durch unser Haus telefonisch oder mittels Fernwartung bearbeitet. Rückfragen zu Problemen werden von uns mit der DATEV eG direkt geklärt. Durch unsere Support-Vereinbarung mit der DATEV eG stellen wir sicher, Sie auch in Zukunft getreu unserem Motto „Alles aus einer Hand“ optimal unterstützen zu können.

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Häufige Fragen

Die Schnittstelle stellt umfassende Daten zur Verfügung und überträgt neben den eigentlichen Lohndaten auch die vorhandenen Stammdaten:

Firmenstammdaten (Mandantendaten)

  • Lohnarten
  • Krankenkassen
  • Sachkonten
  • Kostenstellen/Objektstammdaten
  • Kostenträger

Personalstammdaten mit

  • Bankverbindung
  • festen Bezügen
  • VWL-Verträgen
  • Arbeitszeiten/Objektstunden
  • persönliche Zahlungen
  • Beschäftigungszeiten
  • Urlaubskalender

Sie erfassen und verarbeiten Sie Lohndaten in GDL-4, bereiten die Lohnauswertungen auf und übermitteln diese Daten an DATEV Lohn und Gehalt. Die Schnittstellendateien werden bei lohnrelevanten Änderungen oder Anpassungen automatisiert ständig aktualisiert. Eine manuelle und oftmals zeitaufwendige Bereitstellung der Dateien ist nicht nötig. Für die Abrechnung benötigte Institutionsdaten und Sonderlohnformen stehen stets aktuell zur Verfügung und werden auf Wunsch automatisch aktualisiert.

Die Arbeitsweise der Lohnerfassung bleibt im Vergleich zur vorherigen Lösung vorwiegend gleich. Die Übernahme der Stundenerfassung 1 und 2 bleiben wie bisher erhalten. Der Monatsabschluss und die Übernahme in die Finanzbuchhaltung sind unverändert. Weiterhin werden die Lohnmonatsdaten angezeigt und die Personalstatistiken wie bisher fortgeführt.

Die Nettoabrechnung wird im DATEV-Programm Lohn und Gehalt vorgenommen. Mit einem Klick können alle relevanten Lohndaten über die DATEV eG an Institutionen, z.B. Finanzämter, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder branchenspezifische Meldestellen übermittelt werden. Das gesamte Meldewesen im Sozial- und Steuerbereich findet in DATEV Lohn und Gehalt statt und genügt so immer den rechtlichen Anforderungen. 

Nach erfolgter Abrechnung werden die Daten an unsere Lösung GDL-4 übermittelt und dort in den entsprechenden Bereichen automatisch weiterverarbeitet. Hier werden auch alle notwendigen Listen incl. Buchungsbeleg erstellt.

Für neue Anwender stehen sowohl von uns als auch seitens der DATEV eG umfangreiche Hilfen zur Verfügung. Das reicht von einzelnen Dokumenten bis zu (Video-)Workshops. Mit unserer 40-jährigen Erfahrung und unserer Support-Vereinbarung mit der DATEV eG können wir Ihnen auch in sehr speziellen Fällen innerhalb kürzester Zeit Hilfestellungen geben.   

Der Einsatz der Schnittstelle erfordert ein Minimum an manuellem Aufwand. Zunächst erfolgt eine einmalige Übernahme der Stammdaten mit gleichzeitiger Neuanlage des Mandantenstamms. Sobald sich im bestehenden Programm GDL-4 Neuanlagen oder Änderungen ergeben, werden diese Daten automatisch in der Schnittstelle zur Übernahme bereitgestellt. Im nächsten Schritt erfolgt die Übernahme der laufenden Bewegungen des Monats und der festen Bezüge. Diese Bewegungsdaten können wie gewohnt vorab im Programmteil „Erfassungskontrolle“ geprüft und gedruckt werden. Im letzten Schritt erfolgt dann auch die Übernahme der Urlaubs-, Krank-, und Fehltage. Auch diese Daten werden in der Schnittstelle automatisch bereitgestellt und sind an die Eingabe- und Auswertungsmöglichkeiten von DATEV Lohn und Gehalt angepasst.

DATEV Lohn und Gehalt kann sowohl von Ihrem Steuerberater als von Ihnen in Ihrem Unternehmen bedient werden. Für den zweiten Fall ist seitens Ihres Steuerberaters die Freigabe an die DATEV eG für den Direktvertrieb nötig. Weitere Informationen erhalten Sie von uns oder Ihrem Steuerberater. 

Falls Ihr Steuerberater bisher kein Partner der DATEV eG ist, können Sie über den untenstehenden Banner "DATEV SmartExperts" einen passenden Berater mit entsprechender Expertise suchen. Gerne können wir Ihnen aber auch eine Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit der DATEV eG vermitteln. Es ist dabei nicht nötig, Ihren Steuerberater zu wechseln. 

 

 

 
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